Dürfen Dienstleister im Gesundheitswesen eingesetzt werden?
Grundsätzlich dürfen Verantwortliche Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung auslagern, also von externen Dienstleistern erledigen lassen. Einen besonderen Grund oder gar eine besondere Rechtsgrundlage für eine solche Auslagerung benötigt man nicht. Man kann dies einfach tun, wenn man es möchte. In der Regel werden es Effizienz- oder Kostengründe sein, die eine solche Auslagerung sinnvoll erscheinen lassen. […]