Der externe Datenschutzbeauftragte
Als Dienstleister übernehmen wir alle Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Datenschutz-Audits
Mit einem Audit zum Datenschutz überprüfen wir das Datenschutzniveau Ihres Unternehmens. Die abschließenden Auditberichte dienen dem Nachweis, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und die Daten Ihrer Kunden bei Ihnen sicher sind.
Datenschutzbeauftragter / Datenschutzberater
Datenschutz-Audits
Warum bITs GmbH?
Seit 2009 beraten wir unsere Mandanten im Großraum um Paderborn / OWL, Bielefeld, Kassel, dem Sauerland und dem östlichen Ruhrgebiet. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten betreuen Sie langfristig als Ihr externer Datenschutzbeauftragter oder beraten Sie temporär in Ihren Projekten. Wichtig ist uns bei allen Beratungen eine pragmatische Vorgehensweise. Gesetzliche Vorgaben des Datenschutzes müssen erfüllt und technische und organisatorische Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Genauso wichtig ist es aber, den reibungslosen Ablauf Ihrer geschäftlichen Prozesse im Auge zu behalten und nicht zu gefährden.
Als Berater ist es uns natürlich wichtig, für unsere Mandanten keine Fehlberatung zu erbringen. Für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben zwar immer unsere Mandanten selbst verantwortlich. Für die richtige Beratungsleistung sind jedoch wir als Berater oder Datenschutzbeauftragter verantwortlich und in vielen Fällen auch haftbar. An dieser Stelle könnten wir es uns natürlich einfach machen und sehr restriktiv beraten und in allen Zweifelsfällen darauf verweisen, dass die entsprechende Verarbeitung aus Gründen des Datenschutzes unzulässig oder zumindest risikobehaftet sei.
Genauso verstehen wir gute Beratung nicht! Es geht uns immer darum, gemeinsam mit unseren Mandanten eine Lösung zu finden. Häufig kann eine Verarbeitung vielleicht nicht genau so stattfinden, wie von unserem Mandanten geplant, aber es ist möglich mit kleinen Anpassungen eine datenschutzkonforme Lösung zu finden. Datenschutz sollte nicht als Maßnahme zur Verhinderung von Prozessen verstanden werden, sondern als Möglichkeit, Prozesse kundenfreundlich umzusetzen.
Und genau dabei unterstützen wir unsere Mandanten. Wir zeigen Wege auf, wie die wertschöpfenden Prozesse in Konformität mit den geltenden Gesetzen gestaltet und effizient betrieben werden können. Dabei müssen die Maßnahmen hinsichtlich des Aufwands und der Kosten immer angemessen sein.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Berater im Bereich des Datenschutzes oder als langfristige Betreuung unserer Mandanten als externe Datenschutzbeauftragte haben wir die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für unsere Mandanten immer Lösungen zu finden, die sowohl die Vorgaben des Datenschutzes als auch die jeweiligen betrieblichen Belange in Einklang zu bringen.
Wir nennen das: Pragmatischen Datenschutz!
Das Team der bITs GmbH berät Sie professionell und umfassend aufgrund der jahrelangen Erfahrung und höchsten Ansprüchen an die Qualität.
Die fachliche Kompetenz wird gewährleistet durch regelmäßige und aktuelle Zertifizierungen und Weiterbildungen der Berater im Bereich des Datenschutzes. Zur optimalen Betreuung unserer Mandanten haben wir Wert darauf gelegt, dass wir sowohl über Berater mit einen primär technischem Background (z.B. als Diplom-Wirtschaftsingenieur) als auch über Berater mit einem primär juristischem Background (z.B. Wirtschaftsjurist) verfügen
(ein Klick auf das jeweilige Siegel öffnet die Internetpräsenz des Anbieters)
Aktuelle Artikel
Newsletter-Einwilligung darf keine Eintrittskarte sein
Viele Unternehmen nutzen Newsletter nicht nur zur Kundenbindung, sondern auch als wichtigen Vertriebskanal. Dabei entsteht schnell die Versuchung, die Anmeldung zu einem Kundenkonto oder die
Double-Opt-In allein reicht nicht: So erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflichten
Wer Newsletter versendet oder Interessenten per E-Mail werblich anspricht, setzt in der Regel auf das bewährte Double-Opt-In-Verfahren. Viele Unternehmen gehen dabei davon aus, dass die
KI im Unternehmen einführen: Was Unternehmen vor der Freigabe prüfen sollten
Dies ist der erste Beitrag einer zweiteiligen Serie zum Thema, was zu beachten ist bei der Einführung neuer oder veränderter Künstlicher Intelligenz (KI)-Systeme und deren
EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) auf dem Prüfstand – was ist zu tun?
Dieser Beitrag beschäftigt sich kurz aber heftig mit dem Fortbestand des EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF). Dessen rechtliche Grundlage wird nämlich seit geraumer Zeit intensiv
KI im Unternehmen: Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen?
Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Midjourney ist aus dem Arbeitsalltag kaum noch wegzudenken. Sie schreibt E-Mails, programmiert Code oder fasst lange Berichte
Effizienzfalle Künstliche Intelligenz: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor teuren Datenschutz-Verstößen
Die Zeiten, in denen Datenschutz ein reines Pflichtthema im Hintergrund war, sind endgültig vorbei. Die regulatorische Landschaft entwickelt sich in rasantem Tempo weiter, da der