BAG zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX bei längerfristig erkrankten Beschäftigten durch die Arbeitgeber*innen verpflichtend durchzuführen. Mit diesem Thema dürfen wir uns in unserer Beratungspraxis aus datenschutzrechtlicher Sicht immer wieder beschäftigen und haben im Rahmen dieses Artikels die bei der Durchführung des BEM […]