Auskunftsrecht trifft Betriebsrat

Das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO bildet eine tragende Säule im Gefüge des Datenschutzes: Nur wer weiß, welche Daten zur eigenen Person verarbeitet werden, kann die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Schadenersatz (Art. 82 DSGVO) wirksam geltend machen. Besonders relevant sind diese Rechte häufig im arbeitsrechtlichen Kontext […]