In der Vergangenheit berichteten wir schon des Öfteren über die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche ePrivacy-Verordnung (siehe zum Beispiel hier). Diese sollte ursprünglich bereits am 25.05.2018, also parallel mit dem Wirksamwerden der DS-GVO, in Kraft treten. Die Entwürfe des Parlaments und der Kommission haben wir uns bereits angesehen. Aktuell sollten eigentlich die Verhandlungen über den Entwurf des Rats laufen.
Der Rat verzögert
„Eigentlich“ ist hier das entscheidende Wort, denn so wie es aussieht, hat der Rat aktuell nicht geplant, in nächster Zeit einen Entwurf zu liefern. Bis Jahresende 2018 soll lediglich ein Statusbericht veröffentlicht werden.
Damit ist davon auszugehen, dass bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Mai 2019 kein fertiggestellter Entwurf entstehen wird. Sofern dies entgegen unserer Erwartungen doch passieren sollte, ist zumindest sicher, dass der anschließende Trilog nicht vorher beginnen wird.
Wird es 2020?
Die ePrivacy-Verordnung wäre damit mindestens bis ins dritte oder vierte Quartal 2019 verschleppt worden, eher bis ins Jahr 2020. Eine unschöne Situation, wie wir meinen, denn die alte ePrivacy-Richtlinie, auf der unter anderem das Telemediengesetz in Teilen basiert, ist aus dem Jahr 2002 und berücksichtigt daher einen großen Teil der heute möglichen und üblichen Technologien überhaupt nicht.
Änderungswünsche aus Österreich
Darüber hinaus hat der Ratspräsident (aktuell der Österreichische Kanzler Sebastian Kurz) einen Vorschlag zur Anpassung des Verordnungstexts an den Rat gegeben, der den ursprünglichen Sinn und Charakter der Entwürfe sehr stark ändert. So soll nach Wunsch des Österreichischen Ratspräsidenten beispielsweise der Artikel 10 (Pflicht zum Opt-In für Tracking beim Abruf von Inhalten im Internet) ersatzlos entfallen. Wir haben den Vorschlag hier einmal verlinkt.
Insgesamt halten wir die Änderungsvorschläge aus Österreich für eine starke Aufweichung dessen, wofür die ePrivacy-Verordnung eigentlich gedacht war. Wir hoffen, dass es mit der nächsten Ratspräsidentschaft dann zu einer zügigen Verhandlung und vor allem zu einem guten Ergebnis kommt. Nicht vergessen werden darf dabei aber immer: Nach dem Entwurf des Rats kommt noch der Trilog. Es wird also noch dauern.
Inhaltliche Prognosen nahezu unmöglich
Die Folgen der aktuellen Situation für die Unternehmen sind aus unserer Sicht bedenklich. Aktuell ist unseres Erachtens nicht absehbar, wie ein endgültiger Verordnungstext aussehen könnte. Eine realistische Prognose scheint derzeit unmöglich. Letztlich kann die aktuelle unsichere Situation die Unternehmen nach Verabschiedung der Verordnung in Zeitnot bringen. Ob es, wie bei der DS-GVO eine 2-jährige Übergangsfrist geben wird, ist derzeit fraglich.
Bleiben Sie am Ball, wir informieren Sie auch zukünftig weiter über den Fortgang der Verhandlungen zu ePrivacy-Verordnung.